Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) informiert
in einem
aktuellen Positionspapier, dass Online-Sehtests nicht den Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie (AQRL) entsprechen. Konkret kritisiert der Verband, dass keines der bekannten Internet-Angebote den nötigen Nachweis erbringe, vergleichbar präzise Ergebnisse zu liefern wie die Messungen von Augenoptikern und Optometristen, die AQRL-konform arbeiten. „Bei einem Online-Sehtest können weder ein Anamnesegespräch noch die erforderliche Untersuchung zur Abklärung eventueller gesundheitlicher Schwierigkeiten erfolgen“, erklärt Christian Müller, ZVA-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachwissenschaftlichen Ausschusses.
Nicht minder schwer wiege zudem der Umstand, dass beim Abschluss solcher Tests systembedingt bisher keine Prüfung des beidäugigen Sehens mit den ermittelten Werten stattfinden könne. Der Verband rät Verbrauchern daher davon ab, basierend auf den Ergebnissen derartiger Online-Sehtest-Angebote Brillen oder Kontaktlinsen zu bestellen.
Online-Sehteste ermitteln Sehschwäche nur unzureichend
Anbieter von Online-Sehtesten versprechen dem Verbraucher, mit Hilfe computergestützter Verfahren eine Sehstärkenbestimmung durchführen zu können, ohne dass die Kunden dafür ihr Zuhause verlassen müssen. Das Ziel solcher Angebote, die über den Internetbrowser ausgeführt werden, ist die Ermittlung von Bestellwerten für Brillengläser oder Kontaktlinsen.
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) weist darauf hin, dass aktuell am Markt verfügbare Verfahren nicht den geltenden Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie (AQRL) entsprechen. So kritisiert der Fachwissenschaftliche Ausschuss des ZVA ganz konkret, dass keines der Angebote gegenwärtig den nötigen Nachweis erbringe, vergleichbar präzise Ergebnisse zu liefern wie die Messungen von Augenoptikern und Optometristen, die AQRL-konform arbeiten.
Augenglasbestimmung ist nicht umsonst langjährig ausgebildeten Berufsträgern vorbehalten
Die sogenannte Augenglasbestimmung ist nach deutschem Handwerksrecht nicht umsonst Augenoptikermeistern und adäquat ausgebildeten Berufsträgern vorbehalten. Online- Angebote können daher einem Vergleich zu dieser durch qualifizierte Fachkräfte vorgenommenen Messung nicht standhalten, wie der Verband betont.